
Zum Tag der Arbeit am 1. Mai hat die SPD-Kreisvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke die Forderung der Tübinger Sozialdemokratie nach arbeitnehmerfreundlichen Bedingungen insbesondere im Bereich der Leiharbeit bekräftigt. „Arbeit muss nicht nur gut entlohnt werden, sie muss auch zu menschenwürdigen Voraussetzungen geleistet werden können“, so die Kreisvorsitzende.
Viele Unternehmer in Deutschland haben die Möglichkeit zur Leiharbeit missbraucht, um systematisch den Einfluss der organisierten Arbeitnehmerschaft zurückzudrängen und gleichzeitig massive Lohnkürzungen vorzunehmen. „Leiharbeit ist ein Instrument, um zusätzliche Aufträge in Spitzenzeiten auffangen zu können“, ergänzt Kliche-Behnke. „Wenn dies missbraucht wird, um Stammbelegschaften auszutauschen und dauerhaft untertarifliche Löhne zu zahlen, muss die Politik unverzüglich handeln.“
Die Kreisvorsitzende verweist darauf, dass der SPD-Kreisverband Tübingen bereits im vergangenen Jahr einen umfassenden Antrag zum Thema „Gute Arbeit“ vorgelegt hat, der neben Fragen von betrieblicher Mitbestimmung, Gesundheitsschutz und Weiterbildung zentral die soziale Verantwortung der Unternehmen betont.
Zu dieser Verantwortung gehöre auch die gleiche Behandlung von Stammbelegschaft und LeiharbeitnehmerInnen. Um den weitreichenden Missbrauch im Bereich der Leiharbeit einzudämmen und um für die Beschäftigten faire Bedingungen zu gewährleisten, fordert die SPD-Kreisvorsitzende folgende Maßnahmen:
1. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Zeitarbeiter müssen den fest angestellten Beschäftigten des jeweiligen Entleihbetriebs nach einer Einarbeitszeit von maximal sechs Wochen gleichgestellt werden – von der Grundentlohnung über Leistungsprämien bis zu Betriebsrenten.
2. Höchstquote an der Stammbelegschaft
Per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung muss eine Höchstquote von Leiharbeitnehmern an der Stammbelegschaft festgelegt werden, um den absoluten Vorrang regulärer Beschäftigungsverhältnisse langfristig zu gewährleisten.
3. Wiederaufnahme des „Synchronisationsverbots“
Leiharbeitsfirmen müssen ihre Arbeitnehmer dauerhafter beschäftigen. Eine Kopplung von befristeter Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma an die Verleihzeit im Entleihbetrieb muss untersagt sein.
4. Kein Tarifdumping in der Leiharbeitsbranche
Bereits jetzt liegen die Tarifeinkommen von Leiharbeitnehmern unter den branchenüblichen Tarifen. Die Aufnahme der Leiharbeitsbranche ins Entsendegesetz ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer gerechten Entlohnung der Beschäftigten.
„Die Forderung nach guter Arbeit für alle betrifft die ganze Gesellschaft“, so Kliche-Behnke abschließend. Daher ruft die Tübinger Sozialdemokratie zur Teilnahme an den Gewerkschafts-Kundgebungen zum Tag der Arbeit auf.