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Ein Lichtblick gegen Kinderarmut und Ausgrenzung!

Veröffentlicht am 09.02.2010 in Pressemitteilungen

Die Tübinger SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid hat mit Freude das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen aufgenommen.
Das Verfassungsgericht habe dem Gesetzgeber einen deutlichen Auftrag zur Erneuerung von Hartz-IV gegeben, so die Abgeordnete. Sie hoffe, dass durch das Urteil vor allem ein großer Schritt zu Bekämpfung der Kinderarmut getan werden könne.

„Für 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche, die von Hartz IV leben ist das Urteil ein Lichtblick gegen Benachteiligung und Ausgrenzung“ meint Haller-Haid.
„Es ist bedauerlich, dass erst das Verfassungsgericht die zu niedrigen Sätze kippen konnte und es die Bundespolitik nicht selbst geschafft hat“. Dabei seien die Kritikpunkte, die in Karlsruhe jetzt bestätigt wurden, seit Jahren bekannt und in der politischen Diskussion gewesen, so die Abgeordnete. Auch die Forderungen zahlreicher Sozialverbände seien durch das Urteil nun bestätigt worden.
Die Abgeordnete ist zuversichtlich, dass durch die nun notwendige Reform, viele Empfängerinnen und Empfänger von Hartz-IV wieder Hoffung auf ein menschenwürdigeres Dasein schöpfen können.

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