Die SPD-Kreistagsfraktion bittet den Landrat um Auskunft über die Bearbeitung der Anträge nach dem SGB IX:
Wie viele Erstanträge wurden im Jahre 2014 und wie viele wurden im laufenden Jahr 2015 gestellt?
Wie viele Änderungsanträge wurden in diesem Zeitraum gestellt?
Wie lange dauerte die Bearbeitungszeit im Jahre 2014 bis zur Bescheiderteilung für
a) Erstanträge und
b) Änderungsanträge?
Wie lange dauertdie Bearbeitungszeit im laufenden Jahr für
a) Erstanträge und
b) Änderungsanträge?
Wie viele Widerspruchs- und Klageverfahren wurden in den Jahren 2013 und 2014 geführt und mit welchem Ergebnis?
Wie viele SachbearbeiterInnen (Voll- und Teilzeit) sind in der Abteilung 20 zuständig für die Bearbeitung dieser Antrags- und Widerspruchsverfahren?
Wie viele Ärztinnen und Ärzte und mit welcher Fachausbildung sind in der Abteilung 20 für diese Verfahren beschäftigt (Voll- und Teilzeit)?
Wie viele Gutachten wurden von sog. Fremdgutachtern in den Jahren 2013 bis heute erstellt?
Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Gutachtens im Zeitraum 2013 bis heute?
Menschen, die durch eine nach dem SGB XII festgestellte Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzunehmen, eingeschränkt sind, haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Seit 2005 sind die Stadt- und Landkreise für die Gewährung und Finanzierung zuständig.
Angehörige und Gesetzliche Betreuer, aber auch Einrichtungsträger registrieren und beklagen, dass immer knapper werdende Ressourcen den Betreuungsstandard im stationären Bereich immer weiter senken, so dass häufig keine sachgerechte Betreuung mehr vorliegt, dafür aber ein Inklusionsdefizit.
Angesichts der Debatte am 30. September im Landtag Baden-Württemberg und der Bekanntwerdung des Gutachtens über die Tübinger Geschwister-Scholl-Schule hat die Tübinger SPD-Landtagskandidatin Dorothea Kliche-Behnke harte Kritik am Verhalten von CDU und FDP geübt.
„Die mit der Evaluation betrauten Forscher haben längst klargestellt, dass es sich um ein Gutachten für die GSS handele, das für schulinterne Qualitätsentwicklungsprozesse gedacht war. Weder hat das Kultusministerium irgendetwas zurückgehalten noch lassen sich aus dem Gutachten Rückschlüsse auf die ganze Schulart Gemeinschaftsschule ziehen“, so Kliche-Behnke.
„Wenn CDU und FDP aus Ergebnissen der Evaluation Kapital schlagen wollen, ist das eine bildungspolitische Bankrotterklärung und spricht für eine vollständige Konzeptionslosigkeit.“ Alle Vorwürfe beruhten auf einem so miserabel recherchierten FAZ-Artikel, dass die Zeitung gerichtlich bereits zu einer Gegendarstellung verpflichtet wurde.
Die SPD-Landtagskandidatin und Tübinger Stadträtin Dorothea Kliche-Behnke begrüßt mit Blick auf die weitere Planung der Regionalstadtbahn die gestrige Einigung zwischen Bund und Ländern, die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinianzierungsgesetz ungekürzt nach 2019 fortzuschreiben.
"Dieses Ergebnis bringt uns im Kreis und in den Kommunen die nötige Sicherheit für die weitere Planung", erklärt sie. "Jetzt zeigt sich, dass der Optimismus gerechtfertigt war, als wir im Tübinger Gemeinerat die erforderlichen Vorplanungen beauftragt haben."
am Freitag, den 2. Oktober um 19 Uhr im Theater am Torbogen
Es diskutieren:
· Kerstin Griese MdB
Vorsitzende des Bundestagsauschusses für Arbeit und Soziales, Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs "Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"
· Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Bundesministerin der Justiz a.D., Schirmherrin des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes
· Dr. Alexander Marmé
Palliativmediziner und Vorsitzender des Vereins Ein Hospiz für Tübingen e.V
Moderation: Dorothea Kliche-Behnke, SPD-Kreisvorsitzende und Landtagskandidatin