Weitgehend unbemerkt von Presse und Öffentlichkeit wurde am 10.12.14 in den ausklingenden Wogen des Haushaltsbeschlusses im Kreistag folgender Antrag der SPD-Fraktion behandelt: „Der Kreistag fordert die Verwaltung auf: Wenn eine Gemeinde den Antrag stellt, auf innerörtlichen Kreisstraßen zum Schutz der Bevölkerung die Höchstgeschwindigkeit auf weniger als 50km/h festzusetzen, dann soll die Verwaltung dem Wunsch der Gemeinde, wo immer möglich, entsprechen und ihren Ermessensspielraum nach §45(1) StVO im Sinne der Gemeinde ausschöpfen und das Anliegen gegenüber der Landesbehörde unterstützend vertreten. – Begründung: in vielen Fällen wird der allgemeine Verkehrsfluss nicht wesentlich gehemmt, wenn auf der innerörtlichen Kreisstraße Tempo 30 gilt, die Verkehrssicherheit für Fußgänger, v.a. wenn Schul- und Kindergartenwege betroffen sind, erhöht sich aber maßgeblich.“
Hintergrund dieses Antrags ist der §45, Absatz 1c, der Straßenverkehrsordnung (StVO), der es sehr schwer macht, auf innerörtlichen Kreisstraßen Tempo 50 zu unterschreiten. Der Abs. 1c regelt die Einrichtung von Tempo-30-Bereichen, Straßen für den übergeordneten Verkehr (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) werden aber davon ausgeschlossen. Übergeordnet ist jedoch der Abs. 1, der Verkehrsbeschränkungen erlaubt, wenn es die Sicherheit oder der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgas erfordern. Hier liegt also ein Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörden.
Landrat Walter sah in der Sitzung am 10.12. keine Zuständigkeit des Kreistags bei dieser Tempofrage, sagte aber andererseits zu, dass die Kreisverwaltung im Sinn des SPD-Antrags handeln wolle bzw. handele. Auf der Basis dieser Zusicherung kam die SPD-Fraktion der Bitte des Landrats nach und zog den Antrag zurück. – Gemeinden mit entsprechendem Anliegen können also von der Unterstützung durch die Landkreisverwaltung ausgehen.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat der SPD-Bundestagsfraktion die Anregung übermittelt, eine Änderung des §45(1c)StVO anzustreben, da es unserer Ansicht nach dem heutigen Verständnis von innerörtlichem Verkehr und kommunaler Selbstverwaltung nicht mehr entspricht, dass die Straßenverkehrsordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung hohe Hürden entgegenstellt, wenn die lokal zuständigen Instanzen übereinstimmend diese Reduzierung wollen.
Dr. Hans Rebmann, SPD-Fraktion im Kreistag
Am 28.02.2015 findet die Nominierung der Landtagskandidatur für den WK Tübingen statt.
Ort: Tübingen-Weilheim, Rammerthalle
Beginn: 14.00 Uhr
Bislang liegen folgende Bewerbungsschreiben vor:
Der Tübinger SPD-Kreisvorstand hat die vom CDU-Kreisverband beschlossene Resolution zur Regionalstadtbahn Neckar-Alb als Sammelsurium von Halbwahrheiten kritisiert und die Vorwürfe gegen die Landesregierung zurückgewiesen. „Erst durch die Bereitschaft von Grün-Rot, die Kostenrisiken für den DB-Streckenanteil zu übernehmen und Gespräche über eine weitere Absicherung zu führen, ist in die verfahrene Situation überhaupt Bewegung gekommen“, so die SPD-Kreisvorsitzende Dorothea Kliche-Behnke. „Die Landesregierung hat der kommunalen Seite weitreichendere Zusagen für die Regionalstadtbahn gemacht, als jede Vorgängerregierung. Das sollte auch ein ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter einsehen“, so Kliche-Behnke an die Adresse des CDU-Kreisvorsitzenden Klaus Tappeser.
Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Michael Lucke warf der CDU vor, mit gespaltener Zunge zu sprechen. So habe die CDU im Landtag noch im Sommer 2014 gegen eine Aufnahme von Modul 1 in das GVFG-Bundesprogramm gestimmt. Auch in der Region selbst sei die CDU nie als großer Unterstützer des Projekts aufgetreten. „Diejenigen, die sich jahrelang nicht um die Stadtbahn gekümmert haben, sind ein denkbar schlechter Ratgeber“, so Michael Lucke.
In Tübingen wenig bekannt ist, dass die zurückgetretene langjährige Bundesvorsitzende (Edda Schmidt) des „Ringes nationaler Frauen" aus Bisingen (Frauenorganisation der NPD) mit Veranstaltungsreden und völkischer Brauchtumspflege eine wichtige überregionale Rolle in der Neonazi- und NPD-Szene spielte. Aber auch das Beispiel der Beate Zschäpe des „Nationalsozialistischen Untergrunds" zeigt, dass sich die Rolle der Frau in der rechten Szene dahingehend verändert, dass Frauen in der männerdominierten rechten Szene nun eine selbstbewusste und aktive Bedeutung haben.
Unsere ReferentInnen werden Andrea Schiele (Landesvorstand AsF Baden-Württemberg) und Hans-Peter Hellermann (Lern- und Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus e.V. Tübingen) sein.
Moderiert wird die Veranstaltung von unserer Landtagsabgeordneten Rita Haller-Haid.