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SPD-Kreisvorsitzende verurteilt populistisches Wahlkampfgetöse – Bessere Integration gefordert

Veröffentlicht am 12.01.2008 in Pressemitteilungen

(284 Worte, 2185 Zeichen) Die Kreisvorsitzende der Tübinger SPD Dorothea Kliche-Behnke hat die Debatte um ein schärferes Jugendstrafrecht seitens der Union scharf kritisiert. „Es ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver, wenn weite Teile der Union durch ausländerfeindlichen Populismus von ihrem sicherheitspolitischen Versagen ablenken wollen", so die Kreisvorsitzende.

Wer wie der hessische Ministerpräsident Koch zahlreiche Stellen bei Polizei und Justiz abgebaut und zudem sämtliche Mittel für Präventionsmaßnahmen gestrichen habe, trage an erster Stelle die Verantwortung für ein Ansteigen der Gewalt unter Jugendlichen.

Dabei sei dies keine Herkunftsfrage, sondern eine Frage sozialer Chancen. Insofern lasse sich dieses Problem, für das Staat und Gesellschaft eine funktionierende Handhabe benötigen, eben nicht durch eine verschärfte Abschiebepraxis oder ein härteres Jugendstrafrecht lösen. „Wir müssen dafür sorgen, dass kein junger Mensch durch soziale Ausgrenzung und fehlende Perspektiven in Bildung und Beruf in die Kriminalität abgleitet“, ergänzt Kliche-Behnke. Integrationsmaßnahmen, die auch die Familie und das soziale Umfeld der Jugendlichen mit einbeziehen, müssten daher rechtzeitig einsetzen und allen zu Verfügung stehen, um jedem jungen Menschen in diesem Land die gleichen Chancen zukommen zu lassen. Zahlreiche namhafte Experten, Kriminologen, Richter- und Anwaltsverbände würden dagegen bestätigen, dass eine härtere Repression keinesfalls die Neigung zu Gewalttaten einschränken können.

In Fällen, in denen weder Prävention noch Integration Straftaten Jugendlicher verhindern können, müsse der Staat jedoch Handlungsfähigkeit demonstrieren und sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch eine ehrliche Chance zur Reintegration in die Gesellschaft ermöglichen. Wichtig sei es in diesem Zusammenhang, die Zeit zwischen Straftat und Verurteilung deutlich zu verringern, damit Wiederholungstaten verhindert werden können und der Täter einen Zusammenhang zwischen seiner Straftat und dem Urteil wirklich erkennen kann. „Auch hier“, so die Kreisvorsitzende, „hat Roland Koch auf ganzer Linie versagt.“ In Hessen sei der zeitliche Abstand zwischen Tat und Verurteilung bundesweit am höchsten.

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